Aufgaben und Pflichten
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler einer Schule. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. In diesem Rahmen nimmt der Elternbeirat an Stelle der Erziehungsberechtigten ihr Recht auf Information, Anhörung, Beratung und Mitwirkung bzw. Mitbestimmung wahr (BayEUG, Art. 64-67 sowie VSO, §§18-21)