Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen/ Anliegen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. In allen Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher gewählt.
Was gemeinsam erreicht werden soll
Wir setzen uns für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und den Schülern/-innen an unserer Schule ein, mit dem Ziel, Schule aktiv mitzugestalten und so auch an deren Entwicklung aktiv teilzuhaben.
Schulgemeinschaft
Dabei ist die Grundlage einer guten Entwicklung die intensive Zusammenarbeit bzw. der rege Austausch zwischen Eltern, Lehrkräften und Schülern
Aufgaben und Pflichten
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler einer Schule. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. In diesem Rahmen nimmt der Elternbeirat an Stelle der Erziehungsberechtigten ihr Recht auf Information, Anhörung, Beratung und Mitwirkung bzw. Mitbestimmung wahr (BayEUG, Art. 64-67 sowie VSO, §§18-21)
Die Aufgaben des Elternbeirats
sind unter anderem:
die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.
Eigener Gestaltungsbereich
Der Elternbeirat verfügt über einen eigenen, frei wählbaren Gestaltungsbereich. Neben der Organisation und Mithilfe bei wiederkehrenden Aufgaben (z.B. Mithilfe und Koordination der Frühaufsicht, bei Schulfesten o.a. schulischen Großveranstaltungen) kann sich der Elternbeirat (in Kooperation mit der Schulleitung) zusätzlich mittels selbst gewählter Projekte am Schulleben beteiligen.